Erlassgründe für Studierende
Erlassgründe für EU-/EWR-Bürger*innen und gleichgestellte Nicht-EU-/EWR-Bürger*innen:
Erlassgründe für alle Studierenden:
Erlassgründe für studierende Mitarbeiter*innen der Universität Wien
Wenn Sie studierende Mitarbeiter*in sind (unabhängig von der Staatsangehörigkeit), wird Ihnen der Studienbeitrag automatisch erlassen.
Voraussetzungen:
Beachten Sie, dass Ihnen zu Beginn der Zahlungsfrist zuerst der volle Beitrag vorgeschrieben wird. Das ändert sich nach einigen Tagen automatisch, zahlen Sie erst dann ein.
Erlassgründe für Studierende mit ÖH-Tätigkeit
Wenn Sie eine Funktion innerhalb der Österreichischen Hochschüler*innenschaft ausüben, können Sie einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen. Verwenden Sie hierzu das entsprechende Formular.
Ordentlichen und außerordentlichen Studierenden mit ukrainischer oder iranischer Staatsangehörigkeit wird der Studienbeitrag für Sommersemester 2023 automatisch erlassen. Sie müssen keinen gesonderten Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen.