Ein Antrag auf Erlass des Studienbeitrages wegen Berufstätigkeit ist nicht mehr möglich, da der Verfassungsgerichtshof den §92 Abs.5 UG 2012 wegen Verfassungswidrigkeit mit 30.06.2018 aufgehoben hat. Nach Inkrafttreten der Aufhebung wurde keine Ersatzregelung vom Gesetzgeber geschaffen.