Erfolgt die Gleichstellung aufgrund eines befristeteten Aufenthaltstitels, ist die Gleichstellung nach Ablauf der Befristung nicht mehr gegeben.

Sie müssen deshalb mit Ihrem verlängerten Aufenthaltstitel erneut einen Antrag stellen. Die Gleichstellung wird dann wieder mit der Befristung Ihres verlängerten Aufenthaltstitels eingetragen.