Wenn Sie Ihr Studium im Wintersemester bis 31. Oktober abschließen, müssen Sie nicht mehr für das Wintersemester einzahlen. Haben Sie bereits gezahlt, können Sie einen Antrag auf Rückerstattung des Studien-/ÖH-Beitrags stellen.
Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Studium im Sommersemester bis 31. März abschließen.