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Tugendhat, Ernst. Vorlesungen über Ethik. 8. Aufl. Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 1100. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2012.

Ein moralisches Urteil aber, also das Urteil, dass eine bestimmte Art des Handelns gut oder schlecht und in diesem Sinn geboten oder verboten sei, lässt sich nicht emprisch begründen. Nirgends in der Erfahrung finden wir vor, dass z.B das Foltern eines Menschen schlecht sei, ja es ließe sich gar nicht sagen, was damit gemeint sein sollte, so etwas empirisch begründen zu wollen." (S.14)

Fast alle von uns urteilen weiterhin moralisch absolut, aber auf die Gültigkeit dieser Urteile befragt, neigen viele dazu, sie für relativ zu halten. Wir machen uns gewöhnlich nicht bewusst, dass wir solche Urteile dann gar nicht mehr fällen dürften. An ihrer Stelle müssten explizit relative Urteile treten. Ich dürfte dann nicht mehr sagen 'Foltern ist schlecht', auch nicht einmal 'ich halte Foltern für schlecht', denn mit diesem Satz würde nur gesagt, dass ich mir der Wahrheit dieses Urteils nicht sicher bin, nicht dass ein Urteil dieser Art keinen Wahrheitsanspruch mehr haben kann; vielmehr dürfte ich dann nur noch so etwas sagen wie 'mir gefällt Foltern nicht' oder 'es stösst mich ab'. (S. 18f)

Unsere Situation ist dadurch bestimmt, dass wir entweder in einen Relativismus der moralischen Überzeugungen geraten und das heisst ... die Moral im gewöhnlichen Sinn preisgeben müssten, wenn wir uns nichts vormachen wollen, oder aber nach einem nicht-transzendenten Verständnis der Begründung moralischer Urteile Ausschau halten müssen. (S. 23)


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