Wenn Sie beurlaubt wurden, dürfen Sie innerhalb des folgenden Zeitraumes unten gelistete Dinge nicht tun:
Wintersemester: 1. Dezember bis 28./29. Februar
Sommersemester: 1. Mai bis 30. September
- Lehrveranstaltungen besuchen
- wissenschaftliche Arbeiten zur Begutachtung vorlegen
- Prüfungen ablegen