Dadurch dass Fachhochschulen einem anderen Gesetz unterliegen als Universitäten (Fachhochschul-Studiengesetz, FHStG), kann die Meldung der Fortsetzung durch die Einzahlung des Studienbeitrages nicht durchgeführt werden, wenn Sie an einer FH und an einer Uni studieren.
Wird Ihnen an der FH und an der Universität Wien der Studienbeitrag vorgeschrieben, müssen Sie doppelt zahlen (auch den ÖH-Beitrag inkl. Versicherung).
Wird Ihnen an der FH der Studienbeitrag und an der Universität Wien nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben, müssen Sie an der FH den Studienbeitrag (inkl. ÖH-Beitrag und Versicherung) und bei uns den ÖH-Beitrag (inkl. Versicherung) zahlen.
Bezüglich der Rückerstattung des doppelt gezahlten ÖH-Beitrages (inkl. Versicherung) wenden Sie sich bitte direkt an die ÖH.