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  • Bei Körperschaften öffentlichen Rechts und ähnlichen, auf Grund von Gesetzen (z.B. FOG)  existierenden Organisationen, hier bitte einen Verweis auf das entsprechende Gesetz, wenn geht paragraphengenau, angeben.
  • Für Kapitalgesellschaften ersuchen wir um einen aktuellen Firmenbuchauszug, aus dem die Zeichnungsberechtigung des Unterfertigers der Zusatzvereinbarung für den Teilnehmer hervorgeht. Bei Abweichungen der Zeicnungsberechtigungen vom Firmenbuch benötigen wir auch eine Kopie einer notariell beglaubigten Vollmacht, aus der die Zeichnungsberechtigung für den Abschluß eines derartigen Rechtsgeschäftes eindeutig hevorgehthervorgeht.
  • Bei Vereinen bitte um eine ZVR-Zahl.

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