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Übergangsbestimmungen: Dieses Curriculum gilt für alle Studierenden, die ab Wintersemester 2019/20 das Studium des Masters Geschichte beginnen. Wenn im späteren Verlauf des Studiums Lehrveranstaltungen, die auf Grund der ursprünglichen Studienpläne bzw. Curricula verpflichtend vorgeschrieben waren, nicht mehr angeboten werden, hat das nach den Organisationsvorschriften der Universität Wien studienrechtlich zuständige Organ von Amts wegen (Äquivalenzverordnung ) oder auf Antrag der oder des Studierenden festzustellen, welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen anstelle dieser Lehrveranstaltungen zu absolvieren sind. Studierende, die vor dem 1. Oktober 2019 das Masterstudium Geschichte begonnen haben, können sich jederzeit durch eine einfache Erklärung freiwillig den Bestimmungen dieses Curriculums unterstellen. Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Curriculums dem vor Erlassung dieses Curriculums gültigen Mastercurriculum Geschichte (MBl. vom 30.06.2014, 40. Stück, Nr. 235) unterstellt waren, sind berechtigt, ihr Studium bis längstens 30.11.2021 abzuschließen.
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