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Masterarbeiten
Das Historisch-Kulturwissenschaftliche-Studienservicecenter informiert über die Vorgehensweise vor dem Verfassen einer Masterarbeit.
Es ist eine Masterarbeit im Rahmen des Abschlussseminars in M5 Mastermodul zu verfassen (Gehört die Mastarbeit zu M5 oder nicht?).Der Umfang der Masterarbeit beträgt ungefähr ______ Zeichen (± 5%), inkl. Leerzeichen , Fußnoten, Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Bibliographie, exklusive Grafiken (= ca. _______ Manuskriptseiten, 1½ zeilig, 12pkt.). Die Masterarbeit enthält auch eine Kurzzusammenfassung (Abstract) von ca. ______Zeichen. Die Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die Studierende oder den Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.
Vor Fertigstellung der Masterarbeit: Gespräch zwischen LV-Leiter/-in und Studierendem/-er
Das Thema der Masterarbeit ist aus einem der Pflichtmodule zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden oder bestehen bezüglich der Zuordnung des gewählten Themas Unklarheiten, liegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim studienrechtlich zuständigen Organ.
Die Masterarbeit hat einen Umfang von 21 ECTS Punkten. Die Normlänge einer Masterarbeit beträgt 260.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen, Anmerkungen, Bibliographie, Titelblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang). Die Masterarbeit darf eine Länge von 220.000 Zeichen inkl. Leerzeichen (ca. 75 Seiten 1½ zeilig, ohne Grafiken) nicht unterschreiten und 300.000 Zeichen (ca. 100 Seiten 1½ zeilig, ohne Grafi-ken) nicht überschreiten. Längere Masterarbeiten kann die Studienprogrammleitung nur in begründe-ten Ausnahmefällen zur Beurteilung zuweisen. Über die Zulässigkeit der Begründung entscheidet das zuständige akademische Organ. Der Masterarbeit ist eine englischsprachige Kurzzusammenfassung (Abstract) in der Länge von ca. 2.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) anzuhängen.
Vor Fertigstellung der Masterarbeit: Gespräch zwischen LV-Leiter/-in und Studierendem/-er (ist diese Information notwendig?)
Mobilität (Erasmus)
Die Mobilität der Studierenden (ab dem 3. Semester) wird gefördert im Rahmen der europäischen und internationalen Mobilitätsprogramme und der Außenbeziehungen der Universität Wien. Die Anerkennung der im Ausland absolvierten Studienleistungen erfolgt durch die SPL. Die zusätzlichen Wahlmodule „Geschichte International 1“ und „Geschichte International 2“ sind für die Anerkennung der im Ausland absolvierten Leistungen eingerichtet, die nicht in Pflichtmodulen anerkannt werden können. Auf Wunsch können Studienleistungen, die im Ausland erbracht werden, stattdessen auch in anderen Zusätzlichen Wahlmodulen anerkannt werden. Weitere Infos zum Mobilitätsprogramm Erasmus+.
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