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Das Thema der Masterarbeit ist aus einem der Pflichtmodule zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden oder bestehen bezüglich der Zuordnung des gewählten Themas Unklarheiten, liegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim studienrechtlich zuständigen Organ.


Mobilität (Erasmus)

Die Mobilität der Studierenden (ab dem 3. Semester) wird gefördert im Rahmen der europäischen und internationalen Mobilitätsprogramme und der Außenbeziehungen der Universität Wien. Die Anerkennung der im Ausland absolvierten Studienleistungen erfolgt durch die SPL. Die zusätzlichen Wahlmodule „Geschichte International 1“ und „Geschichte International 2“ sind für die Anerkennung der im Ausland absolvierten Leistungen eingerichtet, die nicht in Pflichtmodulen anerkannt werden können. Auf Wunsch können Studienleistungen, die im Ausland erbracht werden, stattdessen auch in anderen Zusätzlichen Wahlmodulen anerkannt werden. Weitere Infos zum Mobilitätsprogramm Erasmus+.


Praktika

Im Rahmen des Studiums können Praktika absolviert werden. Praktika sind Tätigkeiten, in denen geschichtswissenschaftliche Arbeitsweisen und Fachkenntnisse angewandt werden, und dienen dem Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten in einem facheinschlägigen Berufsfeld: Geschichtsvermittlung, Archiv- und Dokumentationswesen, Ausstellungs- und Museumswesen, Medien- und Kulturarbeit, fachspezifische Erwachsenen- und Berufsfortbildung, Verlagswesen und ähnlichen Berufsfeldern.

Praktika müssen allerdings vorab von der SPL (delegiert an die Praktikumskoordination = LV-Leitung der "UE Praktikum Begleitlehrveranstaltung") genehmigt werden und können nur in Verbindung mit der Lehrveranstaltung „UE Praktikum Begleitlehrveranstaltung“ (ZWM Berufsorientierung) absolviert werden. Die UE Praktikum Begleitlehrveranstaltung sind geblockte Lehrveranstaltungen (zu Semesteranfang und gegen Semesterende), in denen Studierende bei ihren selbst organisierten Praktika unterstützt werden. Lehrende dieser Veranstaltung fungieren als PraktikumskoordinatorInnen, die das Praktikum vorab genehmigen und den Reflexionsprozess der Studierenden, der zu einem Praktikumsbericht führt, begleiten.

Praktika müssen einen erkennbaren Qualifizierungscharakter im Sinne des Studiums aufweisen. Es muss zu diesem Zweck zwischen der Praktikantin/dem Praktikanten und der jeweiligen Einrichtung ein Praktikumsvertrag abgeschlossen werden. In diesem sind die Art der Tätigkeit und das Beschäftigungsausmaß zu benennen und eine ordnungsgemäße Betreuung sicher zu stellen. Die ordnungsgemäße Ableistung des Praktikums ist im Rahmen der Lehrveranstaltung nachzuweisen (Bescheinigung der Institution, Praktikumsvertrag, Praktikumsbericht).

Praktika können in zwei Varianten absolviert werden, die sich im Arbeitsumfang unterscheiden: Variante 1 à 12 ECTS, Variante 2 à 7 ECTS. Richtwert: 4 Wochen à 40 Stunden entsprechen 7 ECTS.

Praktika werden im Falle einer positiven Beurteilung mit „mit Erfolg teilgenommen“ bzw. im Falle einer negativen Beurteilung mit „ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt.