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ANERKENNUNGSVERORDNUNG?
Inhalt:
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- Zulassungsvoraussetzung: Bachelorstudium
- Aufbau des Studium
- Voraussetzungsketten
- Empfohlener Pfad
- Masterarbeiten
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- Mobilität (Erasmus)
- Praktika
Zulassungsvoraussetzung: Bachelorstudium
Die Zulassung zum Masterstudium Geschichte setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Fachlich in Frage kommend ist jedenfalls das Bachelorstudium Geschichte an der Universität Wien oder an einer anderen in- oder ausländischen Universität.
Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Masterstudiums zu absolvieren sind. Es wird empfohlen, diese Lehrveranstaltungen und Prüfungen möglichst zu Beginn des Masterstudiums zu absolvieren.