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Übergangsbestimmungen: Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Curriculums dem vor Erlassung dieses Curriculums gültigen Bachelorcurriculum Geschichte (MBl. vom 21.06.2012, 34 . Stück, Nr. 215) unterstellt waren, sind berechtigt, ihr Studium bis längstens 30.11.2022 abzuschließen. Die für den neuen Bachelor angebotenen Lehrveranstaltungen sind für die entsprechenden Lehrveranstaltungen des auslaufenden Bachelorcurriculums anrechenbar (Äquivalenzverordnung). Die dabei auftretenden geringen ECTS-Differenzen bei den entsprechenden Lehrveranstaltungen (z.B. Guided Reading: 5 statt 4 ECTS) sind innerhalb der bei Anerkennungen üblichakzeptierten Toleranz.
Für UmsteigerInnen vom Bachelor Version 2012 auf den Bachelor Version 2019 gilt eine Anerkennungsverordnung, die die Anerkennung von Prüfungen genau regelt. Bitte wenden Sie sich für die Anerkennung an die für Sie zuständigen MitarbeiterInnen der Studienservicestelle Geschichte.
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