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Übergangsbestimmungen: Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Curriculums dem vor Erlassung dieses Curriculums gültigen Bachelorcurriculum Geschichte (MBl. vom 21.06.2012, 34 . Stück, Nr. 215) unterstellt waren, sind berechtigt, ihr Studium bis längstens 30.11.2022 abzuschließen. Die für den neuen Bachelor angebotenen Lehrveranstaltungen sind für die entsprechenden Lehrveranstaltungen des auslaufenden Bachelorcurriculums anrechenbar (Äquivalenzverordnung). Die dabei auftretenden geringen ECTS-Differenzen bei den entsprechenden Lehrveranstaltungen (z.B. Guided Reading: 5 statt 4 ECTS) sind bei Anerkennungen üblich.

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