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- Für das Wintersemester: bis zum folgenden 31. März
- Für das Sommersemester: bis zum folgenden 30. September
Einreichfrist für das Ansuchen auf Gleichstellung mit EU-/EWR-BürgerInnen
- Für das Sommersemester: bis 31. März
- Für das Wintersemester: bis 31. Oktober