Info |
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Streng genommen, macht die Unterscheidung zwischen ‚internen‘ und ‚externen‘ Universitätslehrer_innen so keinen Sinn mehr. Da beide Gruppen an der Universität angestellt sind und, als Arbeitnehmer_innen der Universität, grundsätzlich ähnliche Rechte und Pflichten haben. Jedoch ist der Unterschied zwischen beiden Gruppen gerade dafür relevant, die Lehre zu planen. Und die Terme „‚interne‘“ und „‚externe‘ Universitätslehrer_innen“ sind nach wie vor gebräuchlich. |
Excerpt | ||||||||||||||
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Wir meinen mit „‚internen‘ Universitätslehrer_innen“ Personen, die:
Das sind alle Personen, die, an einem der Institute der Fakultät, eine der folgenden Rollen ausüben:
Darüber hinaus gelten auf Wunsch auch emeritierte Universitätslehrer_innen und Universitätslehrer_innen im Ruhestand sowie unbefristet angestellte Lehrbeauftragte als ‚interne‘. Diese Kolleg_innen müssen aus technischen Gründen jedoch als Ausnahmen geführt und daher dem IT Support des Instituts für Philosophie jeweils namentlich bekanntgegeben werden. (Der IT Support des Instituts für Philosophie ist in Personalunion auch der IT Support der Fakultät. Das gilt daher auch für das Institut für Bildungswissenschaft.)
„‚Interne‘ Universitätslehrer_in“ kontra „Modell einer ‚internen‘ Universitätslehrer_in“Auch Universitätslehrer_innen müssen in f:lehre ‚abgebildet‘ werden. Diese ‚Abbildungen‘, also die Datensätze ‚in‘ f:lehre, nennen wir „Modelle von ‚internen‘ Universitätslehrer_innen“ oder, wenn aus dem Kontext geschlossen werden kann, dass wir Modelle von ‚internen‘ Universitätslehrer_innen meinen, einfach nur „Modelle“. Aufgepasst, anders als hier in der Anleitung, ist in f:lehre immer nur von „Personen“ die Rede.
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