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Streng genommen, macht die Unterscheidung zwischen ‚internen‘ und ‚externen‘ Universitätslehrer_innen so keinen Sinn mehr. Da beide Gruppen an der Universität angestellt sind und, als Arbeitnehmer_innen der Universität, grundsätzlich ähnliche Rechte und Pflichten haben. Jedoch ist der Unterschied zwischen beiden Gruppen gerade dafür relevant, die Lehre zu planen. Und die Terme „‚interne‘“ und „‚externe‘ Universitätslehrer_innen“ sind nach wie vor gebräuchlich.

Auszug

Wir meinen mit „‚externen‘ Universitätslehrer_innen“ Personen, die:

  1. entweder
    1. an der Universität angestellt sind,
    2. um eine oder mehrere Lehrveranstaltungen zu halten, und
    3. deren Anstellungsverhältnis auf ein Semester befristet ist
  2. oder ein Anbot für eine Lehrveranstaltung entweder
    1. schon eingereicht haben oder
    2. einreichen könnten.
„‚Externe‘ Universitätslehrer_in“ kontra „Modell einer ‚externen‘ Universitätslehrer_in“

Auch Universitätslehrer_innen müssen auf lehre.phl.univie.ac.at ‚abgebildet‘ werden. Diese ‚Abbildungen‘, also die Datensätze ‚auf‘ lehre.phl.univie.ac.at, nennen wir „Modelle von ‚externen‘ Universitätslehrer_innen“ oder, wenn aus dem Kontext geschlossen werden kann, dass wir Modelle von ‚externen‘ Universitätslehrer_innen meinen, einfach nur „Modelle“. Aufgepasst, anders als hier in der Anleitung, ist auf lehre.phl.univie.ac.at immer nur von „Personen“ die Rede.

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‚Externe‘ Universitätslehrer_in (Symbolfoto)

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Modell einer ‚externen‘ Universitätslehrer_in
Warnung

Wird nachgereicht.