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Auszug

Wir meinen mit „‚externen‘ Universitätslehrer_innen“ Personen, die:

  1. entweder
    1. an der Universität angestellt sind,
    2. um eine oder mehrere Lehrveranstaltungen zu halten, und
    3. deren Anstellungsverhältnis auf ein Semester befristet ist
  2. oder einen ein Anbot für eine Lehrveranstaltung entweder
    1. schon eingereicht haben oder
    2. einreichen wollenkönnten.
„‚Externe‘ Universitätslehrer_in“ kontra „Modell einer ‚externen‘ Universitätslehrer_in“

Auch Universitätslehrer_innen müssen auf lehre.phl.univie.ac.at ‚abgebildet‘ werden. Diese ‚Abbildungen‘, also die Datensätze ‚auf‘ lehre.phl.univie.ac.at, nennen wir „Modelle von ‚externen‘ Universitätslehrer_innen“ oder, wenn aus dem Kontext geschlossen werden kann, dass wir Modelle von ‚externen‘ Universitätslehrer_innen meinen, einfach nur „Modelle“. Aufgepasst, anders als hier in der Anleitung, ist auf lehre.phl.univie.ac.at immer nur von „Personen“ die Rede.

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‚Externe‘ Universitätslehrer_in (Symbolfoto)

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Modell einer ‚externen‘ Universitätslehrer_in
Warnung

Wird nachgereicht.