Info | ||
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Endet das Arbeitsverhältnis, hat der*die Arbeitnehmer*in das Arbeitsmittel unaufgefordert zurückzugeben. Auch während des Bestands des Arbeitsverhältnisses hat der*die Arbeitnehmer*in einer Rückgabeaufforderung durch das ZLB unmittelbar Folge zu leisten. Bei der Rückgabe des Arbeitsmittels wird ein Rückgabeprotokoll angefertigt. |