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- ausgestellt/verlängert im Wintersemester ⇒ bis 3031.0403. gültig
- ausgestellt/verlängert im Sommersemester ⇒ bis 3031.1110. gültig
Die Gültigkeit kann nach der der Meldung der Fortsetzung für für das nächste Semester durch die Validierung verlängert werden.
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