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Erläuterung: Eine Zulassung zum Masterstudium erhalten Sie, wenn Sie in Ihrem BA Studium geschichtswissenschaftliche Kenntnisse in ausreichendem Maß nachweisen können, z.B. durch die Absolvierung von Erweiterungscurricula in Geschichte oder durch gleichwertige Prüfungsleistungen an anderen in- und ausländischen Universitäten. Für die volle Gleichwertigkeit können Ihnen zusätzliche zu absolvierende Prüfungsleistungen (Auflagen Ergänzungsprüfungen im Ausmaß von max. 30 ECTS) vorgeschrieben werden.

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