...
Für Umsteiger*innen vom Master Version 2014 auf den Master Version 2019 gilt eine Anerkennungsverordnung, die die Anerkennung von Prüfungen genau regelt. Bitte wenden Sie sich für die Anerkennung an die Studienservicestelle Geschichte: Weitere Informationen zur Anerkennung.
Inhalt:
- Studienziele und Qualifikationsprofil (BITTE AUS DEM CURRICULUM ERGÄNZEN)
- Zulassungsvoraussetzungen
- Aufbau des Studiums
- Voraussetzungsketten
- Empfohlener Pfad
- Masterarbeiten
- Moblität (Erasmus)
- Praktika
Studienziele und Qualifikationsprofil
(1) Das Ziel des Masterstudiums Geschichte an der Universität Wien istes, eine auf ein Bachelorstudium
Geschichte oder auf ein anderes Bachelorstudium aufbauende geschichtswissenschaftliche Ausbildung
zu erwerben.
(2)Das Masterstudium Geschichte dient der graduierten Vorbildung für Berufe, in denen es um die
Rezeption, Aufbereitung, Vermittlung, Anwendung und Erforschung von geschichtswissenschaftlichen
Fragen geht.
(3) Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Geschichte an der Universität Wien kön-
nen selbständig geschichtswissenschaftlich forschen und ihre Ergebnisse professionell präsentieren.
Dies umfasst die Erschließung des internationalen Forschungsstands zu einem Thema, die Entwicklung
von Forschungsfragen, die Recherche geeigneten empirischen Materials, die Entwicklung eines For-
schungsdesigns (Entwicklung, Anwendung und Kombination von geeigneten Forschungsmethoden),
die Rezeption von geschichts-, sozial-und kulturwissenschaftlichen Theorien, dieFormulierung, medi-
ale Präsentation und kritische Diskussion der Forschungsergebnisse.
(4) Das Masterstudium Geschichte bereitet auf ein geschichtswissenschaftliches oder ein anderes geis-
tes-, sozial-oder kulturwissenschaftliches Doktoratsstudium vor.
(5) Die Unterrichtssprachen sind Deutsch und Englisch. Im Englischen werden Sprachkenntnisse auf
dem Niveau B2 empfohlen. Teilweise werden Lehrveranstaltungen in anderen Sprachen angeboten.Bei
einzelnen Schwerpunkten oder einzelnen Lehrveranstaltungen können zusätzlich spezifische Fremd-
sprachenkenntnisse verlangt werden. Das erforderliche Sprachniveau wird von der Studienprogramm-
leitung bei Ankündigung der jeweiligen Lehrveranstaltungen zeitgerecht bekannt gegeben.
Zulassungsvoraussetzungen
...