Bis zum Zeitpunkt der Beurlaubung erbrachte Studienleistungen (insbesondere abgeschlossene Lehrveranstaltungen und Prüfungen bleiben gültig).
Nach einer Beurlaubung dürfen im beurlaubten Semester keine:
Wenn Sie beurlaubt wurden, dürfen Sie innerhalb des folgenden Zeitraumes unten gelistete Dinge nicht tun:
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- Lehrveranstaltungen besuchen
- wissenschaftliche Arbeiten zur Begutachtung vorlegen
- Prüfungen ablegen