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Bis zum Zeitpunkt der Beurlaubung erbrachte Studienleistungen (insbesondere abgeschlossene Lehrveranstaltungen und Prüfungen bleiben gültig).

Nach einer Beurlaubung dürfen im beurlaubten Semester keine:

Wenn Sie beurlaubt wurden, dürfen Sie innerhalb des folgenden Zeitraumes unten gelistete Dinge nicht tun:

...

  • Lehrveranstaltungen besuchen
  • wissenschaftliche Arbeiten zur Begutachtung vorlegen
  • Prüfungen ablegen