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Als EU/EWR/CH-Bürger*in sind Sie in der Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester vom Studienbeitrag befreit und zahlen nur den ÖH-Beitrag (21,20 ,70 Euro). Danach müssen Sie zusätzlich zum ÖH-Beitrag den Studienbeitrag in Höhe von 363,36 Euro 36 Euro bezahlen (in Summe 384,06 Euro56 Euro).
- Bachelorstudien: Mindeststudiendauer 6 Semester + 2 Toleranzsemester. Ab dem 9. Semester sind Sie beitragspflichtig.
- Bachelorstudium Lehramt: Mindeststudiendauer 8 Semester + 2 Toleranzsemester. Ab dem 11. Semester sind Sie beitragspflichtig.
- Diplomstudien: Sie haben pro Abschnitt zwei Toleranzsemester, danach sind Sie beitragspflichtig, bis der fertige Abschnitt von Ihnen eingereicht und im Datensystem vermerkt wurde. Dann beginnt die Zählung wieder bei eins.
- z.B. Rechtswissenschaften:
Abschnitt 1: 2 Semester + 2 Toleranzsemester
Abschnitt 2: 3 Semester + 2 Toleranzsemester
Abschnitt 3: 3 Semester + 2 Toleranzsemester
- z.B. Rechtswissenschaften:
- Masterstudien: Mindeststudiendauer 4 Semester + 2 Toleranzsemester. Ab dem 7. Semester sind Sie beitragspflichtig.
- Dokorats-/PhD-Studien: Mindeststudiendauer 6 Semester + 2 Toleranzsemester. Ab dem 9. Semester sind Sie beitragspflichtig.
Ihr Beitrag wird automatisch berechnet. Die Höhe des Beitrags sehen Sie in u:space unter Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag. Unter Studium > Studienübersicht sehen Sie, wie viele beitragsfreie Semester Sie noch haben.Wenn Sie beitragspflichtig sind und erst in der Nachfrist (ab 6. Februar/6. September) einzahlen, erhöht sich Ihr Studienbeitrag automatisch um 10 Prozent (in Summe 420,40 Euro). Ist Ihnen nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben, erhöht sich dieser nicht.
- Wenn Sie die britische-Staatsangehörigkeit besitzen und ab Sommersemester 2021 mit dem Studium beginnen, fallen Sie unter die Beitragsregelung für Studierende mit Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit.
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