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Webseite: https://ctl.univie.ac.at/lehre-im-wintersemester/pruefen/

Übersicht:

Table of Contents

Regelungen zu Lehrveranstaltungen und digitalen Prüfungen zum Download

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Umgang mit technischen Problemen: Studierende können sich nicht in Moodle einloggen, Verbindungen reißen ab, Prüfungsbögen werden versehentlich vor der Abgabe gelöscht, …: Stehen Sie und/oder fachkundige Prüfungsaufsichten während der Prüfung und auch unmittelbar danach zur Verfügung, damit Studierende diese Probleme melden können. Sollte der Upload nicht funktionieren, können Sie das PDF kurz nach der Prüfung auch per Mail entgegennehmen.

FAQs

Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen?

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Didaktische Fragen

  • Ab welcher Anzahl von Studierenden ist eine mündliche Prüfung angeraten?
    Es wird bewusst kein genauer Rahmen gesetzt, bis zu welcher Anzahl eine mündliche Prüfung durchführbar ist. Mündliche Prüfungen sind im Rahmen der digitalen Möglichkeiten jene mit den wenigsten Nachteilen (Verständnis-, Anwendungs-, Analyse- oder Bewertungsfragen können gestellt werden, die Möglichkeit zur Erschleichung von Leistungen ist gering, die Identität kann gut überprüft werden) und werden daher empfohlen. Die Entscheidung, welche Prüfungsform sich besser für das jeweilige Fach eignet, obliegt den verantwortlichen Lehrenden.
    • Komplexe Aufgabenstellungen: Konstruieren Sie komplexe kompetenzorientierte Aufgaben. Antworten auf komplexe Fragen sind nicht „schnell im Internet“ oder in den Lernunterlagen zu finden. Vermitteln Sie Ihren Studierenden, welche Prüfungsleistung Sie von Ihnen erwarten, auf diese Weise fokussieren Studierende in der Prüfungsvorbereitung eher auf Verstehen anstatt auf Auswendiglernen.
    • Randomisierung der Aufgaben: Durchmischen Sie bei MC-Prüfungen und passenden schriftlichen Prüfungen in Moodle die Fragen und Antwortmöglichkeiten.
    • Plagiatskontrolle mit Turnitin: Kündigen Sie Ihren Studierenden an, dass die Prüfungsabgaben miteinander verglichen werden und gleiche Textteile dabei erkannt werden. Weisen Sie Ihre Studierenden auf die Folgen von Plagiaten hin: Schummeln bringt nicht nur ein X im Sammelzeugnis, sondern ist gegenüber den anderen Studierenden unfair.
    • Zeitrahmen einschränken: Enge Zeitfenster erschweren Schwindeln und den Austausch mit Kolleg*innen, sie sollten in Hinblick auf mögliche technische Problem bei der Abgabe oder Ähnlichem aber mit Augenmaß angewendet werden.
    • Hinweis auf die eidesstattliche Erklärung auf dem Prüfungsbogen: Damit verpflichten sich die Studierenden zur Wahrung der akademischen Integrität. „Sie erklären eidesstattlich mit der Teilnahme an dieser Prüfung, dass Sie diese Prüfung selbständig, ohne Hilfe Dritter und ohne unerlaubte Hilfsmittel ablegen.“
    • Mündliche Nachfragen zur Prüfung zur Plausibilisierung von Antworten: Innerhalb von 4 Wochen ab der Abgabe der Prüfung können Studierende zum Prüfungsstoff befragt werden. Es empfiehlt sich, die Studierenden über die mündliche Plausibilitätskontrolle zu informieren und zu erklären, dass dadurch die Note weder verbessert noch verschlechtert wird. Es geht um die Klärung, ob die Prüfungsleistung eigenständig erbracht wurde.Was kann ich tun, um Schummeln zu vermeiden?

      Diese Maßnahmen sollen auch im Online-Prüfungsgeschehen Qualitätssicherung und Fairness gewährleisten.

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  • Wie ist bei einer Änderung des Prüfungsmodus aufgrund der COVID-19-Pandemie vorzugehen?

    Änderungen sind im Sinne der Nachvollziehbarkeit im u:find zusätzlich zu den bisherigen Informationen zu veröffentlichen und mit „Update“ und dem Datum des Updates zu kennzeichnen. Mit der Anmeldung zu einer veränderten Prüfung nehmen die Studierenden die geänderten Regelungen zur Kenntnis. Sollten Studierende zu einer Prüfung oder prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung bereits angemeldet sein und die Prüfungsmodalitäten geändert werden, so muss eine Abmeldemöglichkeit gewährleistet sein. Die Abmeldefrist wird von der*dem Studienprogrammleiter*in festgelegt. Siehe auch Satzung der Universität Wien: Studienrecht, § 13a.

  • Welche Frist ist bei der Ankündigung einer Prüfung und bei der Anmeldefrist für eine Prüfung einzuhalten?

    Die Prüfungstermine sind prinzipiell laut Satzung 14 Tage vorher anzukündigen. Die Anmeldephase der Studierenden für die Prüfung kann kürzer sein. Aufgrund von Maßnahmen, die in Hinblick auf die COVID-19 Pandemie gesetzt werden, kann die Veränderung des Prüfungsmodus auch kurzfristiger erfolgen (siehe obige Frage).

  • Was bedeutet „zeitgerechte Prüfungsabmeldung“?

    Die Abmeldefristen werden von der jeweiligen SPL festgelegt und sind für eine Studienrichtung einheitlich im System hinterlegt. Daher ist es auch wichtig, die Anmeldung zu einer Prüfung normal über u:space durchzuführen. Es gelten dieselben Abmeldefristen (=Frist, in der sich die Studierenden selbständig auf u:space abmelden können) wie auch im Regelbetrieb. Abmeldungen aus wichtigem Grund können selbstverständlich wie bisher auch noch am selben Tag per E-Mail erfolgen. Wichtige Gründe können z. B. eine plötzliche Erkrankung des Studierenden oder technische Probleme, die die Absolvierung der Prüfung verunmöglichen, darstellen. Wenn die*der Prüfende nicht sicher ist, ob ein wichtiger Grund vorliegt, kann vorher mit dem Büro Studienpräses Rücksprache gehalten werden. Studierende haben bei einer negativen Beurteilung die Möglichkeit, beim Studienpräses einen Antrag auf Anfechtung der Prüfung zu stellen.

  • Ist es möglich, die schriftliche Prüfung von Hand schreiben zu lassen?

    Ja, das ist möglich, und insbesondere bei Prüfungen, bei denen die Studierenden selbst Zeichnungen, Formeln etc. anfertigen müssen, wichtig. Die Seiten werden dann fotografiert oder eingescannt und in Moodle hochgeladen (Achtung: Dazu ist es notwendig, dass Sie den Studierenden erlauben, mehr als nur eine Datei hochzuladen). Achten Sie darauf, dass Sie den Studierenden für die Prüfung etwas mehr Zeit einräumen, da das Dokument in eine Datei umgewandelt und hochgeladen werden muss. Es wird bei diesem Format dringend angeraten, einen Probetest zu machen, der auf die Technik fokussiert.

  • Ist es möglich, bei schriftlichen digitalen Prüfungen via Moodle die Bewertung nur in u:space einzutragen?

    Ja, es ist möglich, die Noten wie bei herkömmlichen Präsenzprüfungen direkt in u:space einzutragen. Sie sind nicht verpflichtet, die Noten in Moodle einzutragen.

  • Müssen alle vier Prüfungstermine dasselbe Format haben?

    Nein, es ist jedoch notwendig, das jeweilige Prüfungsformat und die Regeln in u:find zu kommunizieren. Änderungen sind im Sinne der Nachvollziehbarkeit im u:find zusätzlich zu den bisherigen Informationen zu veröffentlichen und mit „Update“ und dem Datum des Updates zu kennzeichnen. Mit der Anmeldung zu einer veränderten Prüfung nehmen die Studierenden die geänderten Regelungen zur Kenntnis.

  • Können schriftliche digitale Prüfungen auch über andere Kanäle als über Moodle erfolgen?

    Nein, das ist nicht möglich. Die Universität Wien hat sich dazu entschieden, die Abwicklung der digitalen schriftlichen Prüfungen ausschließlich über die Nutzung von Moodle durchzuführen. Das ist aus rechtlichen Gründen wichtig, denn das Einloggen läuft über u:account ab.

    Ein Senden des bearbeiteten Prüfungsbogens per E-Mail durch die Studierenden ist als Notmaßnahme vorgesehen, wenn Studierende während der Prüfung technische Schwierigkeiten haben. Empfohlen wird, den Studierenden für die Prüfung ausreichend Zeit zur Verfügung zu stellen, da der Upload Zeit benötigt bzw. auch Prüfungen anzunehmen, wenn diese kurz nach der Deadline einlangen.

  • Wie kann eine Prüfungseinsicht durchgeführt werden?

    Wenn Kopien der Beurteilungsunterlagen ausreichen, dann können diese per E-Mail versendet werden.

    Wenn es nähere Erläuterungen braucht, dann geben Sie diese den Studierenden per E-Mail im Sinne eines nützlichen Feedbacks.

    Es gibt auch die Möglichkeit, die Studierenden und die Lehrenden in einem Videoconferencing-Tool zusammen zu bringen und die zuvor eingescannten Beurteilungsunterlagen zu teilen.

    Wenn Lehrende eine größere Gruppe von Studierenden geprüft haben, könnte es auch Sinn machen, eine generelle Besprechung der Prüfung anzubieten (zum Beispiel in Moodle – Collaborate oder BBB). In diesem Fall dürfen keine personenbezogenen Informationen ausgetauscht werden. Das ersetzt nicht das individuelle Recht auf Einsicht, ist aber eine gute Chance, Feedback zu geben.

    Vom Recht der Vervielfältigung ausgeschlossen sind Multiple Choice-Prüfungen.

  • Wie ist die Vorgehensweise bei einer kommissionellen Wiederholungsprüfung?

    Am formalen Ablauf einer kommissionellen Prüfung ändert sich nichts im Vergleich zu einer Prüfung vor Ort. Findet die Prüfung digital mündlich statt, dann sind die Prüfung alle Prüfer*innen zuzuschalten. Findet die Prüfung digital schriftlich statt, dann wird der Test von allen Kommissionsmitgliedern beurteilt. Für eine kommissionelle Wiederholungsprüfung ist das „Prüfungsprotokoll für digitale kommissionelle Wiederholungsprüfungen“ anzuwenden (hier zu finden: https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/pruefungen/digitales-pruefen/). Es ist sinnvoll, im Vorfeld explizit und unmissverständlich zu klären, dass die*der Studierende sich mit diesem Prüfungsmodus einverstanden erklärt, dass dieser Antritt zählt und bei einer negativen Beurteilung der Ausschluss vom Studium erfolgt. Dies ist auch am Prüfungsprotokoll so zu vermerken.

  • Welche Aufgaben hat die fachliche Prüfungsaufsicht/Unterstützungsperson bei digitalen schriftlichen Prüfungen?

    Vorbereitung der Prüfung

    Die Prüfungsaufsicht/Unterstützungsperson ...

    • geht gemeinsam mit der*dem verantwortlichen Prüfer*in die Fragen durch (Verständlichkeit der Formulierung, Zeitmanagement, faire Verteilung der Fragen in Gruppen etc.), gibt dem*der verantwortlichen Prüfer*in Feedback zum Beurteilungsschema;
    • richtet den Moodle-Prüfungsraum ein, testet den Moodle-Raum technisch vor der Prüfung (insbesondere generelle Einstellungen, Fragen, Gruppen, Upload);
    • überprüft im Sinne des Mehraugen-Prinzips, ob alle studienrechtlichen Hinweise auf u:find und im Moodle-Raum (z.B. im Deckblatt der Prüfung) übernommen wurden;
    • steht im Vorfeld für technische und organisatorische Fragen der Studierenden zur Verfügung.

    Durchführung der Prüfung

    Die Prüfungsaufsicht/Unterstützungsperson ...

    • nimmt während der Prüfung Fragen der Studierenden entgegen und klärt mit der*dem verantwortlichen Prüfer*in, ob die Prüfungsfragen z.B. missverständlich formuliert sind, gibt Rückmeldung an die Studierenden. In der Regel wird bei Einzelanfragen darauf verwiesen, dass die Fragen korrekt gestellt sind. Sollten tatsächlich Fehler in der Angabe passiert sein, die das Gesamtergebnis der Prüfung beeinflussen (z.B. ungeeignete Fragen), so können die Prüfer*innen über das Mitteilungstool in Moodle mit den Teilnehmer*innen des Raumes in Kontakt treten;
    • nimmt technische Probleme auf, die von den Studierenden im Lauf der Prüfung geschildert werden (wird in weiterer Folge herangezogen, um zu beurteilen, ob ein Prüfungsvorgang aus wichtigem Grund abgebrochen wurde);
    • nimmt am Ende der Prüfungszeit technische Probleme auf oder weist auf eine alternative Abgabemöglichkeit der Prüfungsbögen hin (z.B. per Mail an die*den verantwortliche*n Prüfer*in).

    Nachbereitung

    Die Prüfungsaufsicht/Unterstützungsperson (sofern es zu den dienstlichen Aufgaben von z.B. Tutor*innen, Studienassistent*innen, mitwirkende Assistent*innen, Co-Lehrveranstaltungsleiter*innen gehört) ...

    • kann im Einvernehmen mit der*dem verantwortlichen Prüfer*in die Vorkorrektur der Prüfungsergebnisse auf Basis des Beurteilungsschemas übernehmen und/oder die Ergebnisse der Plagiatsprüfung interpretieren;
    • kann Fragestellungen für die mündliche Nachfrage (Plausibilitätskontrolle) bei den Studierenden vorbereiten (die Nachfrage selbst erfolgt durch die Prüfer*innen);
    • kann für die Prüfungseinsicht unterstützend eingesetzt werden.

Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen?

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