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  • Die Informationen (Name, Adressdaten) müssen jenen Informationen entsprechen, die sich auch in den in Beilage 1 beigebrachten Dokumenten wiederfinden. Diese sollten auch als QIS (Qualified Information Source) dem Validierungsantrag der Organisation beigefügt werden (siehe Validierung der Organisation)..
    (warning) Da das Organisations Feld im Subject eines X509 Zertifikats maximal 64 Zeichen lang sein darf , darf auch die Bezeichnung der Organisation in Beilage 2 nicht länger als 64 Zeichen sein, wobei Sonderzeichen, z.B. Umlaute, als 2 Zeichen zu zählen sind. (warning)
  • Auswahlboxen 'key recovery': Sectigo bietet die Möglichkeit, den privaten Schlüssel von über das Sectigo Portal (SCM, Sectigo Certificate Manager) beantragten persönlichen Zertifikaten, verschlüsselt zu speichern (siehe Details zum Erstellen des Schlüssel). Diese privaten Schlüssel werden in einem "elektronischen Safe" hinterlegt und können im Notfall, ie. wenn damit verschlüsselte Daten gebraucht werden, der/die Mitarbeiterin oder der private Schlüssel aber nicht mehr greifbar sind, ausgelesen werden. Sobald dies geschieht, wird das jeweilige persönliche Zertifikat allerdings sofort widerrufen und kann nicht mehr zur Verschlüsselung und/oder Signierung verwendet werden.
    Ob ein solcher "elektronischer Safe" für eine Organisation erstellt wird oder nicht muss allerdings beim Anlegen der Organisation festgelegt werden und kann nachträglich nicht mehr verändert werden.
    Weiters muss vor Beantragung des ersten persönlichen Zertifikats der Schlüssel für diesen Safe erstellt werden (siehe Details zum Erstellen des Schlüssel). Wenn dieser Schlüssel verloren geht, gibt es keine Möglichkeit auf den Safe und damit auf die privaten Schlüssel zuzugreifen.

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