Inhalt:
Lehr- und Lerninhalte
Allgemein
- Grundlegende Fragestellungen, Themenfelder und Ansätze der Wissenschaftsgeschichte
- Bedeutung wissenschaftsgeschichtlicher Fragestellungen innerhalb der Geschichtswissenschaften
Orte, Räume, ProduzentInnen des Wissens
- Akademien, Universitäten und andere Institutionen als Stätten der Forschung und Lehre
- Geschlechterrollen im Wissenschaftsbetrieb
- Scientific communities
Wechselwirkungen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur
- Wechselwirkungen von Wissenschaft und Technik
- Technisierung der Lebenswelt
- Wissenschaft, Weltanschauung und Religion
- Verwissenschaftlichung des Menschen, insbesondere des Psychischen, des Wirtschaftlichen und des Sozialen
- Wissenschaften in Demokratie und Diktatur
- Wissenschaften, Technik und Krieg
- Wissenschaft, Globalisierung und Imperialismus
Dynamiken der Entwicklung und Verbreitung natur- und geisteswissenschaftlichen Wissens
- Entstehung des Neuen
- Formen und Medien der Wissenskommunikation
- Alltagswissen und wissenschaftliches Wissen
- Diskurs und Praxis von Genauigkeit und Objektivität
Studienziele
Fachwissen
- Breites, epochen- und aspektübergreifendes Grund- und Orientierungswissen über die Wissenschaftsgeschichte
- Grundwissen über die Positionierung der Wissenschaftsgeschichte und ihrer spezifischen Methoden
- Kenntnis grundlegender Quellen und der Quellenkunde der Wissenschaftsgeschichte
Fachliche Methoden
- Fähigkeit, Strukturen und Prozesse der Wissenschaftsgeschichte historisch einzuordnen
- Fähigkeit, aspektspezifische Dimensionen historischer Strukturen und Prozesse zu analysieren
- Grundfähigkeit, die Geschichtlichkeit wissenschaftlicher Strukturen zu erkennen und sich damit kritisch auseinanderzusetzen
- Grundfähigkeit, mit Fragestellungen, Theorien und Narrativen der Wissenschaftsgeschichte umzugehen
Überfachliche Kompetenzen
- Grundfähigkeit wissenschaftshistorische Dimensionen von Fragen der Gegenwart zu analysieren und Fachwissen in aktuelle Debatten einzubringen
Prüfungsmodalitäten
Die Leistungsbeurteilung erfolgt in einer zweistündigen schriftlichen Prüfung über den Stoff, die folgende Komponenten umfasst:
- Wissensfragen
- Verständnisfragen
Der Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung kann die Möglichkeit vorsehen, dass die Prüfungsleistung bis zur Hälfte von den Studierenden in einer durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung angekündigten Form auf freiwilliger Basis durch Aufgaben wie Rezension, Bild-/Filmanalyse, Quellenkommentar, Essay etc. ersetzt werden kann, die bei der schriftlichen Prüfung fertig vorzulegen sind.
Studentischer Arbeitsaufwand
Tätigkeit | ECTS | Stunden |
---|---|---|
LV-Besuch | 1 | 1,5h / Sitzung |
Literaturstudium | 2 | 4h / Sitzung |
Prüfungsvorbereitung | 2 | 50h |
Summe | 5 | 125h |
Pflichtlektüre bei Vorlesungen
- Die Studierenden widmen den Großteil der vorgesehenen Arbeitszeit dem Selbststudium. Ein kleinerer Teil der Zeit (25 Stunden = 1 ECTS) fällt auf den Vorlesungsbesuch. Für das Selbststudium verbleiben bei Vorlesungen zu 5 ECTS (Regelfall) also 100 Stunden.
- Das Selbststudium dient der Prüfungsvorbereitung und umfasst neben der Wiederholung der Vorlesungsmitschriften die Pflichtlektüre, die der vorgesehenen Zeit für das Selbststudium anzupassen ist (und selbstverständlich Wahlpflichten enthalten kann). Rechnet man ca. zehn Seiten pro Lesestunde, bleiben z.B. bei ca. 500 Seiten Pflichtlektüre in einer Vorlesung zu 5 ECTS immer noch 50 Stunden für die Wiederholung vor der Prüfung.
- Prüfungsstoff ist sowohl das Vorgetragene als auch die Pflichtlektüre.
- Da die Pflichtlektüre prüfungsrelevant ist, ist sie zusammen mit den übrigen Prüfungsinformationen bei der LV-Ankündigung rechtzeitig vor Beginn der Anmeldung im Vorlesungsverzeichnis bekanntzugeben.
- Voraussetzung für eine positive Gesamtnote ist, dass sowohl die Fragen zum Vorgetragenen als auch die Fragen zur Pflichtlektüre bestanden werden. Unabhängig von der Gewichtung der beiden Prüfungskomponenten (Vorgetragenes und Pflichtlektüre) sind Prüfungen nur dann positiv zu werten, wenn die Leistungen in beiden Komponenten positiv ausfallen.