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Schriftliche Kommunikation mit Studierenden (z.B. allgemeine Aussendungen, offizielle und persönliche Nachrichten) erfolgt ausschließlich über den u:account.

Beurteilungsunterlagen und Prüfungsprotokolle: DSGVO - Handzettel für Lehrende

Exkursionen:Personenbezogene Daten der Studierenden (z.B. private Telefonnummer, Reisedaten für Buchungen, Notfallkontakt usw.) können für Planungszwecke während des Zeitraums der Exkursion von den verantwortlichen LeiterInnen erhoben werden, müssen aber nach der Exkursion vernichtet werden. Für die finanzielle Abwicklung der Exkursion notwendige Daten müssen sieben Jahre aufbewahrt werden. Studierenden müssen über den Umfang und die Dauer der Datenspeicherung informiert werden.

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  • Eine Verarbeitung kann trotz Widerspruchs fortgesetzt werden.
  • Einwilligung muss weiterhin informiert und freiwillig sein, die Angabe des Zwecks darf sich aber auf einen oder mehrere Forschungsbereiche oder auf (Teile von) Forschungsprojekte beschränken. Das heißt, es ist keine genaue Auflistung und Definition der Verarbeitungszwecke erforderlich.
  • Weiterverarbeitung von bereits erhobenen pseudonymisierten Daten.
  • Die Datenspeicherung zu Forschungszwecken darf auf unbeschränkte Zeit erfolgen.

Aufbewahrungsfristen der Universität

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Wien